Durch Impfungen verhinderbare Erkrankungen
Meldedaten nach IfSG sind auch eine wichtige Informationsquelle, um den Erfolg von Impfprogrammen zu beurteilen. Nicht alle impfpräventablen Erkrankungen, für die es eine allgemeine Impfempfehlung gibt, sind jedoch nach § 6,7 IfSG meldepflichtig. (Die nach § 6,7 IfSG gemeldeten Erkrankungen sind im Anhang dargestellt.) Hierbei ist zu beachten, dass vorhandene Impfstoffe teilweise nicht alle Erreger(gruppen) einer impfpräventablen Erkrankung abdecken (z. B. Meningokokken-Erkrankung, Haemophile Influenza-Infektion [Erreger von Hirnhautentzündung]). Im Folgenden wird detaillierter auf einige impfpräventable Erkrankungen eingegangen.